Ab dem 01.08.2023 hat die Anwaltskanzlei Daniel Boettcher eine Zweigstelle in Wesendorf übernommen, mit der bereits seit mehreren Jahren eine erfolgreiche Kooperation besteht. Die Zweigstelle ist seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Verkehrsrecht, insbesondere bei der Abwicklung und Regulierung von Haftpflichtschäden, tätig. Hier besteht auch eine Kooperation mit der Fuhrpark Dienstleistungs Zentrum GmbH (FDZ GmbH).
Mit dieser zusätzlichen Spezialisierung ist die Anwaltskanzlei Daniel Boettcher im Verkehrsrecht noch breiter aufgestellt und in der Lage, Schadensersatzansprüche sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen mit Fuhrparks bestmöglich gegenüber den Versicherungen der Unfallgegner durchzusetzen.